Was fliegt mir da gerade im News-Reader für eine Mitteilung von Heise um die Ohren?
Zitat: “Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat”
Ich glaub ich les’ nicht recht! Hat doch tatsächlich ein Richter des Amtsgerichts (AG) Wuppertal entschieden, dass Nutzer mobiler Endgeräte eine Straftat begehen, wenn sie sich unterwegs in ein OFFENES WLan einbuchen und dieses nutzen.
Aber lest gern selbst… Quelle: “Heise.de – Netze”
Da stellt sich mir die Frage, wieso man überhaupt die Möglichkeit hat, ein WLan offensichtlich FREI zugänglich zu betreiben?! Ich mein… der entsprechende Besitzer dieses Netzes hat doch die Möglichkeit Pflicht es zu sichern, sofern er Fremd-Nutzung nicht erlauben möchte!
Und sei es nur durch einen [[wikipedia:de:MAC-Filter]] oder das eher unsichere [[wikipedia:de:WEP]]. Denn da seh’ ich ja gern ein, dass es eine Art “Einbruch” wäre, sich dort Zugriff zu verschaffen! Und wer es sicherer haben möchte, nutzt eben [[wikipedia:de:WPA]] oder besser…
Allerdings erschließt sich mir nicht der Sinn, ein WLan frei zugänglich zu machen* und dann aber davon auszugehen, dass kein Endgerät ungewollt da hinein kann/soll/kommt…
Hier einmal noch ein konkretes Beispiel aus eigener Nutzung:
Ich betreibe einen FON.com-Hotspot hier bei mir, welcher idealerweise ein offenes WLan besitzt und nach Einbuchung des Nutzers allerdings gewollt die Nutzung von Google und meiner eigenen Homepage ermöglicht. Für weitere Nutzung des kompletten Internet-Zugangs hat der Nutzer dann die Wahl bei dem Projekt FON selbst mitzumachen und alle anderen FON-Hotspots der Welt mitzunutzen ODER kauft ein Tagesticket bei FON.com, wenns einfach mal schnell gehen soll…
An sich macht sich damit also nun schon vom Richterspruch her JEDER Strafbar, der ein solches Projekt unterstützt und die entsprechend GEWOLLTEN Hotspot’s mitnutzt!
Spinnen wir’s weiter…
Ich buche mich mit meinem Laptop oder iPhone in einen MCDonalds Hotspot ein, da ich diese Möglichkeit nun einmal angeboten bekomme… Merkt ihr das Problem? ICH mach mich direkt strafbar?!?!
PS: Dass sich bei dem Ganzen Unsinn nun auch noch ein recht weit verbreitetes Betriebssystem wie [[google:Windows XP]] bis zum [[google:Servicepack 1]] OHNE Meldung in jegliche offene Netze einbucht und es zudem namenhafte Hersteller gab, welche ihre Router bei Auslieferung direkt ungesichert ließen, will ich mal nur am Rande anmerken. Denn bei Letzterem heisst es doch immer so schön: “Unwissenheit schützt vor Strafe Fremd-Nutzung nicht”
Jaja, ich hör’s schon schreien… “Was kann iiiiich dafür, dass dieser IT-Futzi mir den Router so eingerichtet hat?!?!?!”
Nunja… Vielleicht weniger Geiz-Ist-Geil und wichtige Dinge ab und an auch von FACH-Leuten erledigen lassen?! Ein wenig Hirn einschalten ist meist auch nicht verkehrt
Denn wieso sollten andere nicht ebenso einfach ins eigene Netz kommen, wenn man SELBST auch keinen Schlüssel oder dergleichen eingeben musste, als man das Gerät angeschlossen hat
* durch das Aussenden lassen der [[wikipedia:de:SSID]] Kennung UND auch noch einem eingeschalten [[wikipedia:de:DHCP]], der dem entsprechenden Nutzer sogar eine IP förmlich aufzwängt!
Wieso nehmen sich nichtmal RICHTER mehr die Zeit bei solch grundlegenden Sachen unterstützenderweise fähige Leute vom Fach zur Entscheidungsfindung zu befragen!?
In diesem Sinne… Ich versteh’s einfach nichtmehr *kopfschüttel*


#1 by Jörg on June 15th, 2008
Hallo Björn,
ich habe den Richterspruch ein wenig anders verstanden:
Der Kläger hat bewußt den Nutznießer seines offenen WLANs verklagt! Die Beweisführung ist allerdings hanebüchen, da gebe ich Dir recht. Sie basiert ja im Großen und Ganzen darauf, dass eine per DHCP bezogene IP-Adresse vom WLAN-Router als “Ablauschen” behandelt wurde.
Hätte der verklagte WLAN-Schmarotzer seinem Laptop eine feste IP aus dem Netz des Klägers vergeben, dann wäre der – sagen wir mal – “Mißbrauch” des WLANs wohl a) nicht so leicht bemerkt worden und b) wohl laut dem Urteil auch straffrei gewesen.
Bei der FON-Idee bezieht man sich zwar auch eine IP-Adresse, allerdings nicht aus dem LAN des . Außerdem ist die Nutzung des FON-Hotspots als solchem ja auch durch die Authentifizierung ein Riegel vorgeschoben.
Interessant wäre jetzt mal ein Urteil für den Fall, das jemand Deinen Router austrickst und Dir durch illegale Aktionen finanziellen Schaden zufügt – was niemandem zu wünschen ist.
Aber dann würde mit Sicherheit jeder Anwalt die Argumentation des im Heise-Artikel erwähnten Urteils aufgreifen
Ob es daran lag, dass sich der Richter keine Zeit genommen hat, wage ich zu Bezweifeln. Daran, dass es der falsche Weg ist,habe jedoch keinen Zweifel.
Inzwischen dürften fast alle aktuell verkauften Router ab Werk mit WPA2 verschlüsselt sein – und das darf keine Frage des Preises sein!
Das ältere DLINK-Router beispielsweise beim Durchlauf des Installationsassistenten einfach ein unverschlüsseltes WLAN einrichten, ist grob fahrlässig. Der unwissende Käufer bekommt aber auch beim Kauf keinen Beipackzettel in die Hand, auf dem steht: “Die Einrichtung Ihres Routers kann strafrechtlichen Konsequenzen haben. Beauftragen sie deshalb einen IT-Experten Ihres Vertrauens”.
Bei Baumarkt-Klimaanlagen ist dies inzwischen (berechtigterweise) der Fall, aber wer schon mal versucht hat, eine Klimaanlage vom Baumarkt vom Klimafachmann anschließen zu lassen, der weiß, dass das entweder unmöglich ist oder ein Vielfaches des Klimagerätes kostet.
Wir als iPhone-User freuen uns natürlich über jedes offene WLAN
Aber von nun an heißt es “iPhone in die Tasche”, wenn die Gesetzeshüter mit Tatütata kommen, schließlich ist das iPhone geschwätzig und verrät im Protokoll seinen Namen
#2 by Paul on June 19th, 2008
hab den artikel damals auch gelesen
naja aber hier war es ja vorsätzlich
der typ konnte sich kein inet leisten
und hat gezielt geschaut wo er sich einloggen kann